Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wir haben die Schulmail Nr. 20 - wie immer unter www.bildungsportal.nrw.de nachlesbar - erhalten und alle warten gespannt auf die Umsetzung der Vorgaben aus dem Schulministerium. Die Schulleitung hat in enger Abstimmung mit Elternvertretern einen Plan entwickelt, der unter Beachtung der Hygienevorgaben ab Montag, 11.05.2020 umgesetzt werden kann. Da es in unserer Schule genügend räumliche und personelle Kapazitäten gibt, ist die Beschulung nahezu wie geplant möglich.
Die Information, auf die alle warten, gibt es jetzt zuerst. Es ist aber wichtig, dass auch die weiteren Informationen gelesen werden, damit alles reibungslos ablaufen kann.
Präsenzunterricht
Am Montag, 11.05.2020 kehren die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 6 und 8 in den Unterricht zurück. Der Jahrgang 10 wird weiter beschult.
Am Mittwoch, 13.05,2020 kommen dann die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5, 7 und 9 dazu.
An den Prüfungstagen der Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 10 - Di, 12.05. sowie 19.05.2020 - findet wegen des erhöhten Raumbedarfes für den Jahrgang 9 kein Präsenzunterricht statt.
Der Rückkehrplan, der einen Überblick über die Unterrichtszeiten und -wochen, aber auch die Aufteilung der Klassengruppen gibt, ist unter Service - Downloads vom 30.04.2020 zu finden.
Die Rahmenbedingungen, die für einen geordneten Schulbetrieb notwendig sind, konnten hergestellt werden:
Wichtig!
Erkrankte Schülerinnen und Schüler kommen bitte auf keinen Fall zum Präsenzunterricht!
Präsenzunterrichtspflicht für Risikogruppen
Schülerinnen und Schüler, die zur Risikogruppe gehören (z.B. mit Asthma, Diabetes mellitus, Immunerkrankung u.a.), können durch die Eltern von der Präsenzpflicht befreit werden. Bitte teilen Sie dieses dem Klassenlehrerteam mit.
Falls auf Wunsch der Eltern eine Teilnahme am Präsenzunterricht gewünscht wird, können ggf. individuelle Erfordernisse besprochen werden. Wir haben für diesen Fall einen R-Raum eingerichtet, der dann nur mit geringer Schüleranzahl belegt wird. Melden Sie einen solchen Bedarf bitte auch beim Klassenlehrerteam an, damit wir Einzelfalllösungen finden können.
Schülerinnen und Schüler, die im Haushalt mit einem Familienmitglied mit coronarelevanter Vorerkrankung leben, können durch die Erziehungsberechtigten nach Vorlage eines ärztlichen Attestes des betreffenden Angehörigen von der Präsenzpflicht befreit werden.
Da wir die Möglichkeit vorsehen, betroffenen Schülerinnen und Schülern trotzdem die Teilnahme am Präsenzunterricht zu ermöglichen, haben wir besondere Räume eingerichtet, in denen nur wenige Schülerinnen und Schüler lernen werden. Wenden Sie sich an die Klassenlehrkräfte, wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten.
Ganztag
Aus Gründen des Infektionsschutzes findet bis zu den Sommerferien kein Ganztag statt, d.h. es gibt keinen Mensabetrieb und keine Ganztagsaktivitäten, damit es nicht zur Durchmischung von Schülergruppen kommt.
Notbetreuung
kann für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 und 6 wie bisher beantragt werden.
Wir hoffen, dass sich die große Mühe, die sich alle geben, lohnt. Wir sind auf Eure/Ihre Mitarbeit angewiesen und gemeinsam schaffen wir dann sicher einen guten Wiedereinstieg in einen langersehnten Schulalltag.
U. Steuer